- 499 a - 1237. o. T. Apud lacum Dambrowno (Worbs liest Dambowno - das o ist über das b geschrieben und demnach principiell die Auslassung eines Buchstabens zu präsumiren, doch könnte das o auch ursprünglich nur vergessen und dann nachträglich in dieser Weise eingeflickt sein - sprachlich sind beide Formen möglich). Heinrich (I.), Herzog von Schlesien und Krakau, verleiht mit Zustimmung seines Sohnes Heinrich (II.), Herzogs von Schlesien und Polen, dem Marienkloster in novo Castro (Naumburg a. Bober) von dem angrenzenden Walde ungefähr 50 fränkische Hufen jure theutonico excolendos, ferner hat er die früher demselben Kloster mit allem Einkommen daraus vorbehaltlich des Gerichtes in Kapitalsachen geschenkten 50 kleinen Hufen in Nuwenwalde später in fränkische umgewandelt, und fügt noch hinzu die Ortschaft Mrochel in der Burggrafschaft Beuthen gelegen (Röhlau nach Worbs) und urkundet endlich auch noch 200 kleine Hufen im Distrikte von Lebus verliehen zu haben. Z. Zobeslavus, nepos ducis, Nenker, Propst von Lebus, Javorius, Hofrichter, Konrad, Joh., Unimir, Ratibor, Mileyus, Hofkapellane u. a. V. Aus dem Orig. Staats-Archiv Sagan 8 mit dem S. des Ausstellers und seines Sohnes bei Büsching Urk. d. Piasten S. 2, bei Worbs neues Archiv II. 252, aus einem Copialbuche des Stiftes. Auszugsweise bei Wohlbrück, Lebus I. 17 und hiernach bei Riedel c. d. Brandenburg. I. 20, 181. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |